Gewahrleistung


Für alle von FiloBlu verkauften Produkte besteht eine Gewährleistungszeit von 24 (vierundzwanzig) Monaten für Sachmängel gemäß Abschnitt III gesetzesvertretendes Dekret 206/2005. Für die Inanspruchnahme der Gewährleistung muss der Kunde die Rechnung oder die Zahlungsquittung zusammen mit dem Frachtdokument aufbewahren.


Die Gewährleistung bei Sachmängeln findet unter der Voraussetzung Anwendung, dass die betroffene Ware ordnungsgemäß benutzt wurde, und zwar unter Beachtung der Verwendungsbestimmung sowie der Gebrauchs-und Pflegeanleitungen, die im oder am jeweiligen Produkt angebracht sind.


Für den Fall, dass FiloBlu aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, der Verpflichtung zur Gewährleistung für ein Produkt (durch Wiederherstellung oder Ersatz) nachzukommen, oder falls die Reparatur oder der Ersatz, auch in Hinblick auf den Wert des Produkts, unangemessen aufwendig ist, kann FiloBlu eine angemessene Preisminderung vornehmen oder unter Auflösung des Vertrags die gesamte gezahlte Kaufsumme zurückerstatten.


In den Fällen, in denen die Durchführung der Gewährleistung die Rückgabe des Produkts voraussetzt, muss der Kunde das Produkt in der in allen Teilen vollständigen Originalverpackung (einschließlich Außenverpackung sowie zugehöriger Dokumente und ergänzender Bestandteile) zurückgeben.